Ablauf
Sicherheit
code of conduct
   
 
 
Full World Merchandising GmbH glaubt daran, dass alle Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandelt werden müssen. In jedem einzelnen Aspekt eines Arbeitsverhältnisses müssen die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter so handeln, wie sie selbst behandelt werden wollen. Die vollständige Zufriedenstellung unserer Mitarbeiter ist Voraussetzung für die vollständige Zufriedenheit unserer Kunden.

Full World Merchandising GmbH verpflichtet sich zu einer Firmenpolitik, die neben der Einhaltung aller gültigen Gesetze auch die Aufrechterhaltung hoher ethischer Standards beinhaltet.

Folgerichtig hat Full World Merchandising GmbH hoch angesehene Standards für geschäftliche Ehrlichkeit und Integrität etabliert.

Diese Standards sind weltweit gültige Prinzipien, bilden die Grundlage für eigene ethische Geschäftspraktiken und sind die Eckpfeiler für unseren Erfolg.

Full World Merchandising GmbH ist der Meinung, dass auch die eigenen Lieferanten den gleichen Standards genügen müssen und dass zum Wohle des Ganzen, Geschäftsbeziehungen dann abzulehnen sind, wenn die genannten Prinzipien in Worten oder Taten nicht eingehalten werden.

Full World Merchandising GmbH anerkennt dabei, dass Zulieferer eigenständige Unternehmen sind, weil wahre Unabhängigkeit Voraussetzung für eine starke Geschäftsbeziehung ist.

Dort wo gehandelt wird werden deshalb auch Entscheidungen derer, mit denen Full World Merchandising GmbH zusammenarbeitet, getroffen, die den guten Ruf und das Vertrauen der Kunden und anderer beschädigen könnten. Es entspricht dem natürlichen Wunsch von Full World Merchandising GmbH, dass eigene Geschäftspartner mit demselben Grad an Ehrlichkeit und Integrität handeln.

Aus diesen Gründen hat Full World Merchandising GmbH die folgenden Prinzipien begründet. Ihre Einhaltung und Übereinstimmung wird in verantwortlicher Form von allen Geschäftspartnern erwartet.

Sämtliche Geschäftspartner und Lieferanten müssen versichern, dass auch Ihre Unterauftragnehmer die genannten Prinzipien im Hinblick auf die mit den durch Full World Merchandising GmbH beauftragten Produkten beschäftigten Mitarbeitern beachten.

Verstößt ein Partner gegen ein genanntes Prinzip, so stellt dies einen ausreichenden Grund für Full World Merchandising GmbH dar, die erteilte Geschäftsbeziehung mit dem Partner zu widerrufen. Full World Merchandising GmbH behält sich das Recht vor, im Rahmen einer Bedingung für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit, regelmäßige, unangekündigte Kontrollen von Partnern, Lieferanten und Ihren Einrichtungen oder Ihrer Geschäftspraktiken zur Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien durchzuführen.

Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften und Normen
Sämtliche Aktivitäten der Lieferanten von Full World Merchandising GmbH müssen sich an alle anwendbaren nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften, Zoll- und Industriestandards in Bezug auf Beschäftigung und Produktion, halten. Bei Auslegungs- oder Zuständigkeitsfragen hat ein Lieferant der Rechtsnorm den Vorrang zu geben, die gesetzlich vorgesehen ist.

Beschäftigungspraktiken

Gefängnis oder Zwangsarbeit:

Der Einsatz von Zwangsarbeit oder Gefängnis von einem Lieferanten ist absolut verboten. Ebenso wird die Nutzung von Arbeit im Rahmen einer Form von Knechtschaft verboten, ebenso ist der Einsatz von körperlicher Bestrafung, der Androhung von Gewalt oder anderen Formen physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch als eine Methode der Disziplin oder der Kontrolle verboten.

Lieferanten dürfen sich auch nicht selbst der Fabriken oder Anlagen bedienen, die Ihre Arbeit von unbezahlten oder arbeitsverpflichteten Arbeitern oder diejenigen, die gegen ihren Willen zur Arbeit gezwungen werden, erledigen läßt, noch sollen die Lieferanten für die Herstellung von Produkten für Full World Merchandising GmbH mit Unterauftragnehmern arbeiten, die mit solchen Praktiken oder Einrichtungen zusammenarbeiten.

Kinderarbeit:
Kinderarbeit durch Lieferanten ist streng verboten. Lieferanten ist es verboten, Arbeitnehmer unter dem gesetzlich festgelegten Mindestalter zu beschäftigen.

Sollte das Land, in dem der Anbieter geschäftlich tätig ist kein Mindestalter für ein "Kind" und ein Mindestalter für die Beschäftigung festlegen, so definiert Full World Merchandising GmbH das Mindestalter für die Beschäftigung mit 15 Jahren, und die Beschäftigung von jedem einzelnen in der Produktion von Produkten für Full World Merchandising GmbH unterhalb dieser Altersgrenze ist streng verboten.

Setzen örtliche Gesetze das Mindestalter für die Beschäftigung auf 14 Jahre oder jünger, dann gilt das Mindestalter für die Beschäftigung für Full World Merchandising GmbH Produktionen mit 14 Jahren und die Beschäftigung von jedem einzelnen in der Produktion von Erzeugnissen für die Full World Merchandising GmbH unter diesem Alter ist streng verbote.

In beiden Fällen dürfen Minderjährige im Alter zwischen 14 und 16 nur dann eingesetzt werden, wenn es gesetzlich erlaubt ist und nicht Schulbesuche gesetzlich vorgeschrieben sind (Ausnahme für Lehrlinge).

Arbeitszeit:
Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die mit oder für die von Full World Merchandising GmbH bestellten Produkte arbeiten, dies in Übereinstimmung mit allen geltenden nationalen und lokalen Gesetzen und mit der Veröffentlichung der Industrie-Standards in Bezug auf die Anzahl der Stunden und Tage, tun.

Diese Mitarbeiter sind mit einer angemessenen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit zu versehen und einer angemessenen Vergütung zu entlohnen.

Außer in außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umständen darf ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet sein, mehr zu arbeiten als entweder (a) die von den lokalen Gesetzen vorgegebenen Grenzwerte für regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden oder (b) 60 Stunden pro Woche, einschließlich der Überstunden.

Die angemessene Urlaubszeit beträgt mindestens einen Tag pro Woche, außer bei außergewöhnlichen Umständen. Im Falle eines Konflikts zwischen einer Satzung und einem veröffentlichten Industrie-Standard in Bezug auf dieses Thema, hat das jeweilige innerstaatliche Recht Vorrang.

Kompensation:
Mitarbeiter des Lieferanten eines Full World Merchandising GmbH Produktes müssen angemessen und im Einklang mit den geltenden nationalen und örtlichen Gesetzen entlohnt werden.

Dazu gehört auch eine angemessene Entschädigung für Überstunden und andere Premium-Pay-Situationen, die sich aus nationalen und lokalen Gesetze ergeben können. Sehen lokale Gesetze keine Zahlung für Überstunden vor, so hat der Lieferant mindestens den regelmäßigen Lohnersatz zu leisten.

Nicht-Diskriminierung:
Die Lieferanten müssen eine Politik einhalten, welche die lokalen und nationalen Rechtsvorschriften zum Verbot von Diskriminierungen bei der Einstellung und Beschäftigung aus Gründen der Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, physische Fähigkeit oder nationale Herkunft strikt einhält.

Arbeitsplatz:
Die Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter mit sicheren und gesunden Arbeits- und, sofern vorhanden, Lebensbedingungen versorgen. Zur Mindestanforderung gehören ausreichendes Trinkwasser, saubere Toiletten, ausreichende Belüftung, Notausgänge, grundlegenden Sicherheits-Anlagen, Notfall-Hilfe-Kasten, den Zugang zu der medizinischen Notversorgung, und entsprechend beleuchtete Arbeitsplätze.

Die Arbeitsgebäude sind in Übereinstimmung mit den Normen errichtet, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Mitteilung an Mitarbeiter:
Lieferanten teilen ihren Mitarbeitern die Bestimmungen dieser Normen in einem öffentlichen und mit Lieferanten Briefkopf versehenen Brief in der lokalen Sprache, an einem prominenten Ort, der für alle Mitarbeiter zugänglich ist, mit.

INSPEKTIONEN
Mit Lieferanten:
Jeder Lieferant benennt eine oder mehrere seiner Führungskräfte, die für die Überwachung ihrer Fabriken und Produktionsanlagen, und die Produktionsstätten der Zulieferer, die bei der Herstellung von Produkten für Full World Merchandising GmbH, für die Einhaltung der Normen zuständig ist.

Jeder Lieferant muß eine solche Überwachung nicht weniger als jährlich wiederkehrend durchführen und legt, auf jährlicher Basis, eine abgeschlossene Überprüfung der Einhaltung in der Form im Anhang an diese Vereinbarung, vor.

Full World Merchandising GmbH behält sich das Recht der Kontrolle vor, welches auch beinhaltet eine von ihr beauftragte Stelle unangemeldete Kontrollen von Lieferanten und ihrer Geschäftspraktiken, Einrichtungen, und gegebenenfalls auch private Unterkünfte, sowie private Interviews mit den Mitarbeitern, durchzuführen.

Der Lieferant wird alle erforderlichen Informationen dokumentieren und dafür Sorge tragen, daß alle zur Einhaltung dieser Normen erforderlichen Informationen, leicht zugänglich sind. Jeder Lieferant, der sich weigert, diese Inspektionen oder Interviews zuzulassen oder deren Durchführung verhindert, riskiert die fristlose Kündigung seines Status als zugelassener Anbieter.

Diese Geschäftspraxis bestätigen wir hiermit unseren Kunden.

Michail Kapouniaris
Geschäftsführer

Fullworld Merchandising GmbH
Beichstrasse 5
80802 München